Öffnungszeiten
Mo bis Fr 07:00 Uhr – 18:00 Uhr und nach Vereinbarung
Ultraschall
Bei der Ultraschalluntersuchung, der sogenannten Sonografie, werden Ultraschallwellen in den Körper gesendet. Je nachdem, auf welches Organ sie auftreffen, werden sie von dort in unterschiedlicher Weise reflektiert und danach wieder empfangen. Aus den empfangenen Schallwellen wird ein Bild errechnet. Mit Ultraschall können nahezu alle weichen Organe (Leber, Schilddrüse, weibliche Brust, Haut, kleine Gelenke etc.) ausgezeichnet dargestellt werden. Lediglich Organe, die Kalk (Knochen) oder Luft (Lunge, Darm) enthalten, können nicht untersucht werden.
Die Ultraschalluntersuchung stellte eine strahlenlose Alternative zum normalen Röntgen dar.
Die Untersuchung erfolgt meist in Rückenlage, manchmal auch in Bauchlage oder im Sitzen. Die Position hängt von der zu untersuchenden Körperregion ab. Bei der Untersuchung selbst wird von Ihrem Radiologen bzw. Ihrer Radiologin der sogenannte Schallkopf über die zu untersuchende Körperregion geführt. Dazu wird ein Kontaktgel auf die Haut aufgetragen.
Die Ultraschalluntersuchung ist absolut schmerzfrei. Die Dauer hängt von der Anzahl der zu untersuchenden Körperregionen ab und beträgt im Durchschnitt fünf bis fünfzehn Minuten.
Haupteinsatzgebiete:
- Weichteile
- Bauchraum (Abdomen)
- Gefäße, Halsgefäße, Beinvenen
Einfach & komfortabel
Terminvereinbarung
Telefon: 01 / 285 77 00
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Wir haben Verträge mit allen österreichischen Krankenkassen.
Information zur Bewilligungspflicht
Ab 1. Jänner 2020 gelten folgende Bestimmungen:
KEINE BEWILLIGUNGSPFLICHT für MRT-Zuweisungen:
- Gebietskrankenkasse (ab 1.1.2020 ÖGK Österreichische Gesundheitskasse; WGK, NGK, SGK, BGK, STGK, KGK, TGK, VGK, OÖGK)
- Betriebskrankenkasse Donawitz, Zeltweg, Kapfenberg, Mondi
KEINE BEWILLIGUNGSPFLICHT für MRT-Zuweisungen, ausgestellt von einem Vertragsarzt/Krankenhaus:
- BVA (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter); ab 1.1.2020 BVAEB
- VAEB (Versicherungsanstalt Eisenbahn und Bergbau); ab 1.1.2020 BVAEB
BEWILLIGUNGSPFLICHT für alle MRT-Zuweisungen, ausgestellt von einem Vertragsarzt, Krankenhaus oder Wahlarzt:
- KFA (Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien)
- SVA (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft); ab 1.1.2020 SVS
- SVB (Sozialversicherungsanstalt der Bauern); ab 1.1.2020 SVS
BEWILLIGUNGSPFLICHT für MRT-Zuweisungen, ausgestellt von einem Wahlarzt:
Wiener Verkehrsbetriebe
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Kontakt
Fax: 01 / 285 77 00 – 4
E-Mail: info@diagnosezentrum-stadlau.at
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Adresse
Langobardenstraße 103b
1220 Wien
(gegenüber SMZ-Ost)
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- U2 Haltestelle Donauspital
- Straßenbahn Linie 25, Haltestelle Donauspital
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